Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung liegt vor
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. Dezember 2015 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.
Mit der Reform des Investmentsteuerrechts werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt:
- EU-rechtliche Risiken sollen ausgeräumt werden.
- Einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen sollen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.
- Der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits sollen in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden.
Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sogenannte Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzministerium (TH1)