Erlaubnisverfahren: BaFin veröffentlicht Merkblatt zu Bankgeschäften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem bekannt gegeben wird, welche Voraussetzungen Kreditinstitute erfüllen müssen, die eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß §§ 32 und 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 14 Anzeigenverordnung (AnzV) beantragen wollen. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin