EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht für Anlageberater kommt
Am 24. Mai 2023 stellte EU-Kommissarin Mairead McGuinness in ihrem Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie („Retail Investment Strategy“) auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vor, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Laut Vermittlerverband AfW ist jedoch fraglich, ob die Weiterbildungspflicht auch für Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) gelten soll.
Der AfW hat den Gesetzesentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie unter die Lupe genommen und kommt zu dem Schluss, dass Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34f GewO dem Wortlaut nach nicht von der Weiterbildungspflicht mitumfasst sind. Formal fallen nur Personen unter die Bestimmungen, die im Namen einer Wertpapierfirma beraten oder informieren: also im Namen einer Bank oder eines Haftungsdaches tätig werden.
Es sei jedoch festzuhalten, dass der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Brüssel kaum bekannt ist. So wurde er bereits bei der Transparenzverordnung (TVO) vergessen beziehungsweise übersehen. Die EU-Kommission spreche in ihren FAQ lediglich von „Financial Advisors“, also Finanzberatern, und unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen.
„Somit liegt es bei der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen. Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) angepasst werden. Zuständig dafür ist das Bundeswirtschaftsministerium, das von einem grünen Minister geleitet wird. Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren. Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den möglichen weiteren Ablauf.
Der AfW merkt an, dass die EU-Kommission ihre ursprünglich vorgeschlagene Anforderung von 35 Stunden Weiterbildung auf nun 15 Stunden reduziert hat. Diese Anpassung sei konsistent mit den derzeitigen Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive; IDD) und deute auf eine Annäherung der Anforderungen aus der MiFID und IDD hin.
Der Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie muss noch von der EU-Kommission verabschiedet sowie vom EU-Parlament und EU-Rat beschlossen werden. Damit sei mit einem Inkrafttreten frühestens in zwei Jahren zu rechnen. Der AfW wird diesen gesamten Prozess im Interesse seiner Mitglieder weiterhin eng begleiten. (DFPA/JF1)
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