EU-Kommission prüft Provisionsverbot in der Anlageberatung

Im Rahmen ihrer sogenannten „Retail-Investment-Strategie“ will EU-Kommissarin Mairead McGuinness ein Provisionsverbot in der Anlageberatung prüfen. In Deutschland reagiert die Finanzbranche mit vehementer Kritik. Auch Finanzministerium und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lehnen ein EU-weites Provisionsverbot ab. Die Entscheidung ist jedoch Sache des Gesetzgebers, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel und Kollegen (gk-law).

Hintergrund der EU-Pläne ist die seit langem seitens der Verbraucherschützer angemahnte Gefahr von Fehlanreizen für Berater durch Abschluss-Provisionen zu Lasten der Kundeninteressen, erklärt Rechtsanwalt Gündel. Berufsverbände und Produktanbieter halten dagegen: Ein Provisionsverbot zwinge alle Berater in die Honorarberatung – diese könnten sich viele Verbraucher mit kleineren oder mittleren Einkommen aber nicht leisten. Ein Verbot wäre ein „bedeutender Rückschritt“ bei den Bemühungen, das Anlegen auf den europäischen Kapitalmärkten zu stärken.

Währenddessen gilt für Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II bereits seit 2017 ein Provisionsverbot im Rahmen unabhängiger Anlageberatung oder Portfolioverwaltung. Das betrifft zum Beispiel Zuwendungen, die als Vertriebsprovision vom Emittenten gezahlt werden. Außerhalb der unabhängigen Anlageberatung oder Portfolioberatung dürfen Wertpapierdienstleister Zuwendungen nur ausnahmsweise annehmen. Und zwar dann, wenn Zuwendungen geeignet sind, die Servicequalität für den Kunden zu verbessern und dem Kunden gegenüber unmissverständlich offengelegt werden.

Die Frage ist, ob nun tatsächlich ein allgemeines Provisionsverbot – zum Beispiel auch für Banken und Versicherungen kommt. Insbesondere hohe Vertriebsvergütungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Fondspolicen hat auch die BaFin schon länger im Visier. Am 31. Oktober 2022 hatte sie den Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ veröffentlicht und bis zum 15. Januar 2023 zur Konsultation gestellt.

Dennoch sind sich in Deutschland jedenfalls Verbände, Finanzministerium und BaFin einig: Ein EU-weites Provisionsverbot sei keine Lösung. Aufsichtliche Pläne diesbezüglich gibt es nicht. Entsprechend beantwortete die Bundesregierung am 15. März 2023 eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und verwies auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers.

Die Europäische Kommission plant, ihre Vorschläge für ihre „Retail-Investment-Strategie“ erst am 3. Mai vorzulegen – einen Monat später als ursprünglich kommuniziert. Zuletzt waren Berechnungsfehler in einer seitens der EU-Kommissarin zitierten Studie aufgefallen. Eine Stellungnahme blieb bislang aus. (DFPA/JF1)

Die Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisiert.

www.gk-law.de

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