EU-Offenlegungsverordnung: BaFin erweitert Fragen und Antworten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Fragen und Antworten (Q&A) zur EU-Offenlegungsverordnung ergänzt. Zudem gibt sie detaillierte Hinweise zu den Regulatory Technical Standards.
Die EU-Offenlegungsverordnung enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern in der Praxis Schwierigkeiten bereitet. Fragen zur EU-Offenlegungsverordnung beantwortet die EU-Kommission. Fragen zu den Regulatory Technical Standards (RTS) beantwortet der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden. Es verbleiben dabei allerdings Anwendungsfragen. Diese greift die BaFin auf und hat bereits fünf Fragen und Antworten veröffentlicht, die mehr Klarheit schaffen sollen. Die Q&A erweitert sie nun auf die produktbezogenen Vorlagen aus den Anhängen II und III der RTS. Zusammen mit der neuen Q&A hat die BaFin Dokumente mit detaillierten Hilfestellungen zu diesen Vorlagen veröffentlicht.
Dieser Rechtsauffassung legt die BaFin bis auf Weiteres ihre Verwaltungspraxis zugrunde. Zu Änderungen könnte es kommen, falls die Einschätzungen der Europäischen Kommission oder der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden hiervon abweichen. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.