EU-Parlament billigt neue Regeln zur Versicherungsvermittlung
In der Plenartagung am 24. November 2015 hat das Europäische Parlament die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) angenommen. Die neuen Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen sollen die Rechte der Verbraucher, denen das gleiche Schutzniveau auf allen Versicherungsvertriebskanälen zugutekommen soll, stärken. Dafür sollen die neuen Regeln nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, wie etwa Reisebüros und Autovermietungsfirmen.
Zukünftig sollen Versicherungsvertreiber bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben, eingetragen werden. Die Versicherungsunternehmen sowie die Vertreiber müssen ihre Identität und Anschrift sowie das Register, in dem sie eingetragen wurden, dem Kunden mitteilen. Weiterhin müssen Versicherungsvermittler eine Versicherung, die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten abdeckt, in Höhe von mindestens 1,25 Millionen Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1,85 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abschließen.
Versicherungsunternehmen müssen den Kunden Informationen über die Art der Vergütung, die ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten, zukommen lassen, und, bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten, auch über die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten. Versicherungsvertreiber werden ebenfalls dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Weiterhin sollten deren Vergütungsregelungen keine Anreize schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde.
Vor Abschluss eines Vertrags über Versicherungsprodukte, die keine Lebensversicherungsprodukte sind, soll der Kunde ein Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen in klarer Sprache erhalten. Ähnliche Vorschriften gelten bereits für komplexe Lebensversicherungsprodukte.
Die Vorschriften gelten nicht für alle Versicherungsvertreiber. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellt und der Abdeckung des Schadens- oder Diebstahlrisikos dient, oder wenn die Prämie für das Versicherungsprodukt bei anteiliger Berechnung auf Jahresbasis 600 Euro nicht übersteigt.
Die neuen Vorschriften müssen noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, die sie binnen 24 Monaten umsetzen müssen.
Quelle: Pressemitteilung EU-Parlament
Das Europäische Parlament ist eines der beiden gesetzgebenden Gremien der EU. Zusammen mit dem Rat kann es Legislativvorschläge annehmen und ändern und über den EU-Haushalt entscheiden. Zudem überwacht es die Arbeit der EU-Kommission und der anderen EU-Einrichtungen. (jpw1)