Finanzaufsicht soll die Verbraucherinteressen stärken

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz wurden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeweitet. Die Befugnisse der BaFin sind auf die Verhinderung und Beendigung des Vertriebes unseriöser Anlagemodelle ausgerichtet. Eine große Lücke im Verbraucherschutz besteht jedoch noch immer: In den vielen Pleiten und Betrugsfällen der vergangenen Jahrzehnte blieben die Anleger zum überwiegenden Teil auf ihrem Schaden sitzen, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen. Die verantwortlichen Täter und ihre Helfer hätten geschickt „die Spuren verwischt“, sind nicht greifbar oder wegen ihres Auslandssitzes und marktbeherrschender Stellung ein zu mächtiger Gegner.

Die Fraktion Die Linke hat deswegen im Deutschen Bundestag gefordert, die aufsichtlichen Befugnisse der BaFin zu erweitern (hin zur „kollektiven Rechtssicherung“). Diese muss als kompetente Behörde dafür sorgen, dass „Finanzmarkt-Übeltäter und ihre Komplizen“ den angerichteten Schaden nicht in die Verjährung schleppen und Vorschläge zu einer Schadensbereinigung unterbreiten. „Betrug und Abzocke dürfen sich nicht mehr lohnen“, so die Abgeordnete Susanne Karawanskij von der Fraktion Die Linke, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages. „Wer Verbraucher schädigt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Oft kommen die Missetaten erst nach Jahren ans Licht, und die Verbraucher können schon aus Verjährungsgründen nichts mehr tun. Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, die Schließung der erkannten Rechnungslücken nicht bis zum nächsten großen Skandal zu verschieben“, erklärt Karawanskij.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke im Finanzausschuss des Bundestages zugestimmt: Der rechtliche Schutz bei Kapitalanlagebetrug funktioniere in Deutschland nicht. Keine Rechtsschutzversicherung würde solche Fälle noch abdecken. Es sei lohnenswert, Anlagebetrug zu begehen, weil mangels Versicherungsschutz nur sehr wenige Anleger ihre Rechte einklagen würden. Betrug lohne sich noch immer in Deutschland. In anderen Ländern hätten die Finanzaufsichtsbehörden gleichzeitig staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Der Staat vertrete die kleinen Leute nicht mehr ausreichend.

Anlegeranwalt Peter Mattil führt aus: „Die Gesetzgeber versuchen schon, mit den Gaunereien an den Finanzmärkten mitzuhalten, aber die Regulierung reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist eine ebenbürtige Aufsicht, die auch mal die Stirn bietet.“ Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert die Schließung von Lücken im kollektiven Rechtsschutz. Die Einführung gewisser Klageinstrumente (Gruppenklage, Sammelklage) würde die Systematik kollektiven und individuellen Verbraucherschutzes abrunden.

Quelle: Pressemitteilung Mattil & Kollegen

Die Kanzlei Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Sitz in München, ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. (JF1)

www.mattil.de

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