Finanzausschuss des Bundestags beschließt verändertes Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 15. November 2023 die veränderte Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) verabschiedet. Am 17. November 2023 stimmt der Bundestag über den vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen „Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden“, formuliert die Bundesregierung in der Problem- und Zielbeschreibung ihres Gesetzentwurfs.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens, an dem sich auch der deutsche Fondsverband BVI beteiligt hat, haben die Koalitionsfraktionen noch Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Für die deutsche Fondsbranche relevante Neuerungen sind aus Sicht des BVI:
- die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete und
- die Streichung der geplanten Regelung zur Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Schon im Regierungsentwurf angelegt und ebenso beschlossene Maßnahmen sind:
- die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltungsleistungen aller alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 KAGB und
- die Erleichterung der englischen Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
„Den von uns adressierten aktienrechtlichen Anpassungsbedarf hat der Gesetzgeber indes nicht gesehen. So bleibt es bei einem aus unserer Sicht viel zu weiten Anwendungsbereich für die Einführung von Mehrstimmrechten und unzureichenden Schutzmaßnahmen für Investoren“, kommentiert der BVI die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland.
Insgesamt hatten die Ampel-Fraktionen für die Sitzung des Finanzausschusses zehn Änderungsanträge eingereicht. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es dabei unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Die Bundesregierung wolle aber zeitnah dieses Thema neu aufnehmen und dann die notwendigen steuerlichen Begleitmaßnahmen mit umsetzen, sagte Hessel.
Weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme. (DFPA/jpw1)
Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund 3,9 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.