Finanzmarktwächter: Aufsicht über Finanzvermittler muss konsequenter werden

Vermittler von Finanzanlagen benötigen je nach Art ihrer Betätigung unterschiedliche Zulassungen, etwa als Makler oder Finanzvermittler. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen zeigt, dass von 25 Vermittlern, die Produkte, die unter das Vermögensanlagengesetz fallen, verkauften, acht nicht über die erforderliche Zulassung verfügten. Die zuständigen Behörden sollten Zulassungen konsequenter überprüfen und Versäumnisse ahnden.

Für die Vermittlung von Produkten, die unter das Vermögensanlagengesetz fallen, ist eine gewerbliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler nötig. Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes wurde der Kreis der gesetzlich erfassten Produktarten nochmals erweitert. So reicht für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Direktinvestments die Zulassung als Makler nun nicht mehr aus. Wer diese verkauft, braucht eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler. Die Zulassung erteilen je nach Bundesland die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbebehörden. „Wir begrüßen die zusätzliche Regulierung. Aber es muss auch konsequent kontrolliert werden, ob den Vermittlern die nötige Erlaubnis erteilt wurde“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt im Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen.

„Sollte die gewerbliche Zulassung und die Kontrolle durch regionale Behörden oder Industrie- und Handelskammern nicht funktionieren, müssen Finanzanlagenvermittler auch unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden“, fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Die zersplitterte Aufsicht ist uns schon lange ein Dorn im Auge.“

Aus einer Stichprobe von 25 Vermittlern verfügten sechs nicht über die erforderliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO). In zwei weiteren Fällen fehlte eine notwendige Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) beziehungsweise Makler (§ 34c GewO).

Die Überprüfung fand im Zuge der Untersuchung „Transparenz bei Werbung für Produkte des Grauen Kapitalmarktes“ statt, die die Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen durchgeführt hat.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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