Gable Insurance AG wird Neugeschäft in Deutschland untersagt
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 7. September 2016 der Gable Insurance AG untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich auf alle zugelassenen Versicherungsklassen sowie alle Gerichtsbarkeiten und umfasst auch Vertragsverlängerungen und -erweiterungen.
Aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer nicht der BaFin, sondern der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Die BaFin stehe mit ihr in engem Kontakt und werde die deutschen Kunden über die weitere Entwicklung informieren.
Verbraucher könnten Fragen unmittelbar an die liechtensteinische Aufsicht richten. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die liechtensteinische Aufsicht weiterleiten.
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin