GDV: Beim Zukunftsfinanzierungsgesetz das volle Potenzial ausschöpfen

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und modernisiert werden. Das Ziel der Bundesregierung: Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes stärken, Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland erhöhen sowie zusätzliche Investitionen im Klimaschutz und der Energiewende voranbringen. Für Versicherer ein gutes Vorhaben mit Raum für Verbesserungen, kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den am 16. August 2023 veröffentlichten Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz.

Der Kabinettsbeschluss zum Zukunftsfinanzierungsgesetz wird von der deutschen Versicherungswirtschaft überwiegend positiv beurteilt. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Modernisierung der deutschen Kapitalmarktregeln und zur Förderung nachhaltiger Investitionen sind ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen. „Besonders erfreulich sind die geplanten Verbesserungen bezüglich der Investitionsmöglichkeiten für Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die Streichung des bisherigen Schriftformerfordernis für die Kommunikation mit der BaFin und deren Umstellung auf den elektronischen Zugangsweg. Damit werden nachhaltige Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen für Investmentfonds einfacher und schneller.“ Die Umstellung auf elektronische Kommunikation sei zudem ein wichtiger Schritt zu einer modernen digitalen Verwaltung.

Die Ausweitung des Anlagekatalogs für Spezialfonds nach dem Kapitalgesetzbuch und Immobilieninvestmentfonds um Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) sollte aus Sicht des GDV auch im Investmentsteuerrecht Berücksichtigung finden. „Es ist notwendig, identische Anpassungen im Investmentsteuergesetz vorzunehmen, damit sich nicht ungewollt aus dem Investmentsteuerecht Investitionshindernisse für EE-Anlagen ergeben“, sagt Asmussen.

Mit der geplanten Umstellung auf elektronische Kommunikation soll die Interaktion mit den Aufsichtsbehörden künftig deutlich schneller und einfacher werden. Eine konsequente Nutzung digitaler Lösungen kann sowohl die Aufsicht als auch die Unternehmen entlasten. Allerdings zeigen erste Erfahrungen zu ähnlichen Umstellungen, dass noch viel Spielraum für Verbesserungen vorhanden ist. „Elektronische Kommunikation muss praxistauglich und anwenderfreundlich sein. Realitätsferne und komplexe Umsetzungsvorschriften führen nur zu unnötigem Mehraufwand, der dem eigentlichen Ziel entgegenwirkt“, so Asmussen. (DFPA/JF1)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit knapp 490.000 Mitarbeitern, 466 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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