GDV: PEPP-Verordnung mit Verbesserungspotenzial

Die EU-Kommission hat im Sommer 2017 den Entwurf eines Regelwerks für ein „europaweites privates Altersvorsorgeprodukt“ (pan-European Personal Pension Product – PEPP) vorgelegt. PEPP soll als Element der Kapitalmarktunion das europaweite Angebot von privater Altersvorsorge ermöglichen und diese so voranbringen – doch dazu ist der Vorschlag der Kommission bislang kaum geeignet, so mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. Insbesondere fehle dem PEPP das entscheidende Merkmal einer Rente – nämlich die lebenslange, sichere Auszahlung.

In den meisten europäischen Ländern müsse die ergänzende Altersvorsorge künftig eine wichtige Rolle bei der sozialen Absicherung spielen. Doch nicht überall gebe es dafür bereits ein so vielfältiges und ausgereiftes Produktangebot wie in Deutschland. Zudem bräuchten die zunehmend mobilen Europäer geeignete Altersvorsorgelösungen. Ein PEPP könnte helfen, Versorgungslücken zu schließen. In Ländern mit weiter entwickelten Rentensystemen dürfte der Nutzen eines PEPP hingegen eher begrenzt sein. Vor allem dürfe das PEPP erreichte sozialpolitische Standards nicht unterlaufen.

Aus Sicht des GDV sollten bei den kommenden Diskussionen des Verordnungsvorschlages im Europäischen Rat sowie im Europäischen Parlament folgende Aspekte besonders berücksichtigt werden: Ein „echtes“ Rentenprodukt ermögliche ein lebenslanges Einkommen im Rentenalter. Auch beim PEPP sollte daher standardmäßig eine lebenslange Auszahlung, zum Beispiel in Form einer Rente, angeboten werden. Vorsorgesparer erwarteten von einem Rentenprodukt Verlässlichkeit und Planbarkeit. Beim PEPP sollte daher das Investmentrisiko in der Standard-Anlageoption durch eine echte Garantie begrenzt werden, beispielsweise durch eine endfällige Garantie auf das eingezahlte Kapital oder durch garantierte Mindestrenten. Die EU-weite Mitnahmefähigkeit des PEPP ist ein Herzstück des Verordnungsvorschlags. Allerdings sei die vorgeschlagene Lösung dafür (die sogenannten „Compartments“) zu aufwändig und kostenintensiv. Das vorgesehene Zulassungsverfahren für PEPP sei sowohl für die Aufsicht als auch für die Anbieter übermäßig bürokratisch und aufwändig. Mit dem vorgeschlagenen Zulassungsverfahren würden außerdem die Befugnisse der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA erheblich ausgeweitet. Für das PEPP solle die von der EU-Kommission geforderte bestmögliche steuerliche Förderung nur dann gelten, wenn das PEPP die auf nationaler Ebene festgelegten Förderkriterien für Altersvorsorgeprodukte voll erfüllt.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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