GDV zur IDD-Umsetzung: "Zu hohe Beratungsanforderungen im Online-Vertrieb"

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bringt wichtige Klarstellungen für Unternehmen und Vermittler. Allerdings wird der Entwurf den Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt nur zum Teil gerecht. Eine obligatorische Beratung geht im Internet an Erwartungen und Bedarf der Kunden vorbei, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner Stellungnahme.

Positiv wertet der GDV die Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Damit ist sichergestellt, dass bei Beratung und Vermittlung auch künftig Kundenbedürfnisse und Produktqualität im Mittelpunkt stehen. Im Fernabsatz, also insbesondere im Online-Vertrieb, stelle der Regierungsentwurf hingegen Beratungsanforderungen, die über die derzeitige Rechtslage hinausgehen.

So sollten aus Sicht des GDV im Gesetzgebungsverfahren einige Aspekte berücksichtigt werden. Denn der Gesetzentwurf werde der Entwicklung sich im Rahmen der Digitalisierung verändernden Kundenerwartungen und -verhalten nicht gerecht. Weder Versicherer noch Vermittler sollten einen Kunden beraten müssen, der sich bewusst für den Weg des Fernabsatzes entschieden hat. Zumindest müsse ermöglicht werden, dass ein Kunde medienbruchfrei auf eine Beratung verzichten kann.

Außerdem sei laut GDV eine zusätzliche Beratung durch den Versicherer weder notwendig noch praktisch durchführbar, wenn Versicherungsmakler oder -berater einen Kunden bereits beraten haben. Eine Beratung auch während der Vertragslaufzeit sei dann stets allein vom Versicherungsmakler beziehungsweise -berater zu erbringen.

Zudem dürften die Vergütungsvorgaben nicht dazu führen, dass die Vermittlung provisionsfreier Tarife (Nettopolicen) durch Vermittler ausgeschlossen wird. Dies würde auch einer stärkeren Verbreitung derartiger Policen entgegenstehen. Zur dauerhaft klare Trennung von provisionsbasierter Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gegen Honorar dürfen Übergangsregelungen nur befristet gelten.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 429 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)

www.gdv.de

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