Gerichtsprozess: Check24 ist positiv gestimmt
Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal Check24 und dem BVK - Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (DFPA berichtete) hat das Landgericht München I am 11. Mai 2016 laut Check24 eine Bestätigung des Geschäftsmodells von Check24 signalisiert und somit die Hauptangriffspunkte des BVK bestätigt.
Das Gericht sei sehr deutlich in seinen Ausführungen gewesen, dass Check24 seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage als auch gesetzeskonforme Befragung und Beratung bietet. „Die heutige Verhandlung stimmt uns positiv“, sagte Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung nach dem Verhandlungstag. „Unser Geschäftsmodell schafft konsequente Transparenz und ist fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für nachhaltig zufriedene Kunden“.
Das Gericht habe sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation („Erstinformation") von Check24 nicht beanstandet. Es erkannte allerdings Nachbesserungsbedarf bei der Positionierung der sogenannten Erstinformation. Das Gericht ließ weiter erkennen, dass sich beim Hausrat- und Privathaftpflichtvergleich hinsichtlich der Formulierung beziehungsweise Darstellung einzelner Fragen gegebenenfalls Anpassungsbedarf ergeben könnte, so die Ausführungen von Check24.
Die Urteilsverkündung ist für den 13. Juli 2016 um 10 Uhr anberaumt.
Quelle: Pressemitteilung Check24
Die Check24 Vergleichsportal GmbH ist ein Internetportal, das Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung anbietet. Das Unternehmen beschäftigt über 700 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in München. (JF2)
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