Versicherungswirtschaft: Rabatt für Bestandskunden muss möglich bleiben
Die BaFin hat am 15. Januar 2018 den Entwurf für ein Rundschreiben mit Hinweisen zum Versicherungsvertrieb vorgelegt. Das Schreiben soll das aktuelle Rundschreiben R 10/2014 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern ablösen und zu einer einheitlichen Auslegung und Rechtsanwendung der neuen Vorgaben durch das IDD-Umsetzungsgesetz in der Praxis beitragen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat als Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland mit rund 460 Mitgliedern dazu Stellung genommen.
Nach Ansicht des GDV behält der Entwurf viele Vorgaben des aktuellen Rundschreibens bei und schafft damit Rechtssicherheit. Für zahlreiche regulatorische Neuerungen, die auf der IDD basieren, finde die BaFin pragmatische Lösungen. Nach Einschätzung des GDV sind allerdings nicht alle Auslegungshinweise nachvollziehbar. Das betreffe insbesondere die Ausführungen der BaFin
- zur Unzulässigkeit von Bündel- und Bestandkundenrabatten,
- zur potenziellen Vermittlereigenschaft von Versicherungsnehmern von Gruppenversicherungsverträgen z. B. in der betrieblichen Altersversorgung sowie
- zum Nachweis über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung.
Die Anforderungen müssen denjenigen für selbständige Vermittler nach der Versicherungsvermittlungs-Verordnung entsprechen.
Die vollständige Stellungnahme zum Download.
Quelle: Homepage GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitglieder verwalten rund 431 Millionen Versicherungsverträge. (AZ)