Gesetzentwurf: Unternehmensverband begrüßt Umsetzung der EU-Prospektverordnung

Emissionen von jährlich bis zu acht Millionen Euro sind in Deutschland von der Prospektpflicht befreit – so steht es in einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 11. April 2018  beschlossen hat (DFPA berichtete). Damit wird der Zugang zum Kapitalmarkt für kleinere Unternehmen einfacher. Der Verband Kapitalmarkt KMU hat sich für diese Entscheidung eingesetzt.

Die Prospektverordnung der Europäischen Union sieht vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem Gesamtgegenwert von acht Millionen Euro von der Prospektpflicht ausnehmen können. In einem Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium die Prospektfreiheit in Deutschland jedoch nur bis zu einer Million Euro vorgesehen. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf machte der Verband deutlich, dass er große Nachteile für deutsche Unternehmen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten sieht. Denn in anderen Ländern wie Frankreich, Italien oder Polen war eine Prospektbefreiung in deutlich größerem Umfang vorgesehen als in dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. So sah es auch die Bundesregierung und ebnete den Weg, die EU-Regelung voll auszuschöpfen.

„Der Verband Kapitalmarkt KMU begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung“, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Ende März hatte der Verband Kapitalmarkt KMU seine Argumente gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen gebündelt vorgelegt und die negativen Auswirkungen für Unternehmen erläutert. „Wir freuen uns sehr, dass kleinere Unternehmen mehr Spielraum bei der Finanzierung erhalten. Der Anlegerschutz bleibt dabei durch ein verpflichtendes dreiseitiges Informationsblatt gesichert. Dies ist ein sehr schöner Erfolg und eine tolle Rechtfertigung für unseren Interessenverband, der sehr großen Zuspruch aus dem Mittelstand erhält. Dies wird uns weiter erheblichen Auftrieb geben.“

Quelle: Pressemitteilung Verband Kapitalmarkt KMU

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. setzt sich für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Kapitalmarktfinanzierung ein. Dabei vertritt der Verein aktiv die Belange der KMUs im Dialog mit Politik, Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarktes, den Interessenverbänden sowie der Öffentlichkeit. (JF1)

www.kapitalmarkt-kmu.de

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