„Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Makler und Verwalter stärkt Qualität in der Branche“

„Das ist ein guter Tag für unsere Immobilienbranche.“ Mit diesen Worten kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter (DFPA berichtete). Aus Sicht des IVD wird das Gesetz nicht nur Verbraucher schützen, sondern auch helfen, mehr Qualität, Professionalität und damit Ansehen für diese Berufsgruppen zu bringen.

„Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf jetzt die wichtige Hürde nahm und nun in das parlamentarische Beratungsverfahren geht. Ich würde mir wünschen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt“, so Schick. Dennoch hätte sich der IVD gewünscht, dass weitergehende Standards vereinbart worden wären. „Das betrifft sowohl den Umfang der Sachkundeprüfung als auch die Versicherungspflicht für Makler. Wer Mitglied im Immobilienverband IVD werden will, muss beides erbringen“, hebt der IVD-Präsident hervor.

Der IVD-Präsident erinnert daran, dass sein Verband beziehungsweise seine Vorgängerorganisationen seit mehr als 90 Jahren ein Gesetz zur Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter fordern. „Im Herbst 2014 lag ein erstes Eckpunktepapier vor. Im Sommer 2015 kam dann endlich der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Und nun nimmt das Projekt anständig Fahrt auf. Mit dem Sachkundenachweis wird zudem ein wichtiger Baustein aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD umgesetzt. Was jetzt passiert, ist ein Meilenstein in der Geschichte unserer Branche“, sagt Schick.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 34c der Gewerbeordnung vor. Hierin soll ergänzend zu den bisherigen Erlaubnisvoraussetzungen (gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse) für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis als neue Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis eingeführt werden. Erstmals wird auch der WEG-Verwalter mit dem Qualitätsnachweis unter § 34c der Gewerbeordnung gestellt. Nur für den WEG-Verwalter wird auch eine Vermögensschadenversicherung verpflichtend.

„Bisher haben sich mehr als die Hälfte der Immobiliendienstleister selbst organisiert und legen eine umfassende Sachkundeprüfung bei Eintritt in einen Verband wie dem IVD ab. Dennoch wollen wir, dass alle, die in dieser Branche arbeiten, eine ausreichende Sachkundeprüfung zu absolvieren haben. Und nicht nur die ohnehin gut qualifizierten. Das ist ein Muss in unserem Berufsstand“, so Schick abschließend.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt