GLSSTOCKS ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der GLSSTOCKS keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt beziehungsweise Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen.
Die GLSSTOCKS bietet auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Devisen und Derivaten – nämlich Differenzkontrakten – zu handeln beziehungsweise zu „traden“. Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main und die zur Kontaktaufnahme angegebene Rufnummer existieren nicht. (JF1)
Quelle: Verbraucherinformation BaFin