Going Public weist auf divergierende Verwaltungspraxis bei Erlaubniserweiterungen nach § 34f GewO hin
Finanzanlagenvermittler, die im nächsten Jahr ihre Beratungsleistung auf eine weitere Kategorie des § 34f Gewerbeordnung (GewO) erweitern möchten, müssen mit einer erneuten Kontrolle ihrer Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse rechnen, meldet die Akademie für Finanzberatung Going Public. Sie weist darauf hin, dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen bestehen, die teilweise auch eine vollständige Neubeantragung erfordern.
Eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse verlange beispielsweise die IHK München und Oberbayern im Falle einer Teilerlaubnisbeantragung, die drei Monate nach der Erlaubniserteilung gemäß § 34f GewO, beantragt werde. Ähnlich gehe die IHK zu Kiel vor, die allerdings einen Sechs-Monatszeitraum ansetze. In Hamburg hingegen könnten bis zum 31. Dezember 2014 Erweiterungen, die unter § 34f GewO fallen, ohne erneute Prüfung erteilt werden.
„Wir empfehlen allen Vermittlern, die ihren 34f noch erweitern möchten, jetzt noch schnell die zuständige IHK nach ihrer Verwaltungsvorschrift zu fragen, um eventuell wie in Hamburg noch von einem vereinfachten Verfahren zu profitieren“, rät Going Public.
Quelle: Newsletter Going Public
Die Going Public Akademie für Finanzberatung AG ist in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Beratungsleistungen und Personal- und Softwareentwicklung für die Bank-, Immobilien- und Versicherungsbranche sowie für unabhängige Finanzdienstleister tätig. Das 1990 gegründete Unternehmen mit Sitz in Berlin beschäftigt 30 feste Mitarbeiter und circa 100 freiberufliche Dozenten und Trainer. (MLN1)