"Grunderwerbsteuer verhindert Bildung von Wohneigentum"

In den vergangenen Jahren wurde die Grunderwerbssteuer in Deutschland immer wieder erhöht. Da die Immobilienpreise kräftig gestiegen sind und die Grunderwerbsteuer von der Höhe des Kaufpreises abhängt, verdient der Staat entsprechend mit - in einigen Bundesländern beträgt die Grunderwerbssteuer 6,5 Prozent. Im Jahr 2016 haben die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erstmals mehr als zwölf Milliarden Euro betragen. Gegenüber 2015 bedeutet dies einen Anstieg von mehr als zehn Prozent. „Die Grunderwerbsteuer ist eines der Haupthindernisse für die Bildung von Wohneigentum. Aus diesem Grund regen wir an, den Erwerb einer selbst genutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer freizustellen, um so die Eigentumsbildung zu fördern. Zudem sollte die Steuer allgemein gesenkt werden“, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Trotz der gestiegenen Kaufpreise sei Wohneigentum derzeit weiterhin erschwinglich, weil aufgrund der niedrigen Zinsen auch höhere Kaufpreise finanziert werden können. Da die Grunderwerbsteuer jedoch mit dem Kaufpreis steigt, verbrauche sie das für die Finanzierung erforderliche Eigenkapital. Um die Wohneigentumsbildung zu fördern, schlägt der IVD vor, den Erwerber einer selbstgenutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Die Befreiung könnte davon abhängig gemacht werden, dass die erworbene Wohnung mindestens sieben Jahre lang selbst bewohnt wird.

„Eine solche Steuerbefreiung wäre auch nicht neu. Bis zur Reform der Grunderwerbsteuer im Jahre 1983 war der Erwerb der selbst genutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Um das Steuerrecht einfacher und gerechter zu machen, sollte die Bemessungsgrundlage verbreitert und der Steuersatz abgesenkt werden. So wurde durch die zum 1. Januar 1983 in Kraft getretene Reform der Steuersatz von sieben auf zwei Prozent herabgesetzt, dafür aber sämtliche Steuerbefreiungen abgeschafft. Aufgrund der damals bestehenden Befreiungen waren letztlich nur etwa 80 Prozent der Erwerbsfälle steuerpflichtig“, so Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

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