Guthaben bei Genossenschaftsbanken vollumfänglich geschützt

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) haben die Genossenschaftsbanken einstimmig die Anpassung der BVR-Sicherungseinrichtung an die neuen EU-Vorgaben zum Einlagenschutz beschlossen. Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken oder Kirchenbanken bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch künftig vollumfänglich geschützt. Das meldet der BVR in einer aktuellen Stellungnahme.

„Das klare Votum der Mitgliedsbanken unterstreicht den unbedingten Willen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fortzuführen. Er bleibt grundlegender Bestandteil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells. Unsere Kunden können auf unseren soliden Einlagenschutz weiterhin vertrauen“, so BVR-Präsident Uwe Fröhlich.

Hintergrund der Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen, die bis 3. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt sein soll.

Quelle: Pressemitteilung BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) mit Sitz in Berlin ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken. (TH1)

www.bvr.de

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