Hamburg Trust: Landgericht spricht Anlegern Schadensersatz zu

Mehrere Anleger der US-Immobilienfonds „Hamburg Trust HTG USA 2“ und „Hamburg Trust HTG USA 4“, vom Fondsinitiator Hamburg Trust auch als „Finest Selection“ und „Finest Selection 2“ bezeichnet, haben vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht gab am 27. Januar 2017 den Klagen der Anwaltskanzlei Witt Rechtsanwälte für fünf Mandanten auf Schadensersatz statt und verurteilte zwei Gesellschaften der Hamburg Trust-Gruppe wegen Prospekthaftung.

Das Landgericht Hamburg bestätigte mit seinen Urteilen die Bewertung von Witt Rechtsanwälte, dass in den betroffenen Fondsprospekten eine Interessenkollision nicht offengelegt worden war. Eine ordnungsgemäße Aufklärung über diese Interessenkollision hätte nach Ansicht des Gerichts die Anleger von einer Beteiligung an den beiden US-Immobilienfonds abgehalten, teilt die Anwaltskanzlei mit. Daher sind die Gründungsgesellschafterinnen aus der Hamburg Trust-Gruppe wegen Prospekthaftung zum Schadensersatz verpflichtet.

Der CEO der Paramount Group Inc., Albert Behler, hatte Mitte 2009 über eine Holdinggesellschaft die Mehrheit an der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH übernommen. Diese Gesellschaft hielt ihrerseits 100 Prozent an weiteren Gesellschaften der Hamburg Trust-Gruppe, die verschiedene Funktionen bei den beiden US-Immobilienfonds erfüllen sollten. Gleichzeitig waren die Paramount Group beziehungsweise ihre Tochtergesellschaften die wichtigsten Geschäftspartner von „Finest Selection“ und „Finest Selection 2“. In dieser Situation bestand aufgrund der Mehrheitsbeteiligung des CEO zumindest die Gefahr, dass die Gesellschaften der Hamburg Trust-Gruppe nicht die Interessen der beiden US-Immobilienfonds verfolgen, sondern die der Paramount Group. Dabei sollte laut den fraglichen Fondsprospekten eine Gesellschaft der Hamburg Trust-Gruppe unter anderem die Tätigkeiten der Paramount Group mit einer unabhängigen Aufsicht und Qualitätskontrolle begleiten. Diese Unabhängigkeit stand aber nach der Beteiligung von Behler infrage. Die fehlende Offenlegung seiner Mehrheitsbeteiligung sah das Landgericht Hamburg daher als Prospektfehler an.

Mittlerweile haben sich die Beteiligungsverhältnisse an Hamburg Trust zwar wieder geändert, aber das spielt für die Situation zum Zeitpunkt der Zeichnung der Fonds keine Rolle. Aus Sicht von Witt Rechtsanwälte hatte sich die Gefahr einer Interessenkollision vielmehr zunächst verwirklicht, da die Fondsgeschäftsführung die Interessen und Informationsansprüche der Anleger vernachlässigte, als die Paramount Group Entscheidungen zum Nachteil der beiden US-Immobilienfonds traf.

Das Landgericht Hamburg hat allerdings die Klagen von Witt Rechtsanwälte für drei Mandanten abgewiesen, die ihre Fondsbeteiligungen vor der Beteiligung von Behler an Hamburg Trust gezeichnet hatten, da es insoweit keine Prospektfehler feststellen konnte. Die Begründung dieser Urteile beruht aber nach der Überzeugung der Anwaltskanzlei auf überhöhten Anforderungen an die Prüfung eines Prospektes durch einen Anleger und sein Verständnis.

Quelle: Pressemitteilung Witt Rechtsanwälte

Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Heidelberg, Berlin und München.

www.witt-rechtsanwaelte.de

Die Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH ist ein Fonds- und Asset-Manager für Investments in Shoppingcenter, Wohnimmobilien und Büroimmobilien an ausgewählten Standorten. Das Unternehmen beschäftigt 25 Mitarbeiter und verwaltet Vermögen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro für institutionelle und private Anleger. (AZ1)

www.hamburgtrust.de

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