Hamburger Kanzlei rügt Prospektfehler bei siebtem MCE-Zweitmarktfonds

Für Anleger des Geschlossenen Zweitmarktfonds MCE Fonds 07 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG („MCE Fonds 07 Sternenflotte Flex“) hat die Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte drei Prospekthaftungsklagen eingereicht. Diese richten sich gegen die prospektverantwortlichen Gründungs- und Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaft. Nach Angaben von Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann sei auch die Inanspruchnahme von beratenden Banken wegen der gerügten Prospektfehler möglich, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet sind, den Prospekt mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen. Dabei hätten die Prospektfehler erkannt werden müssen.

Der 2010 von MCE Schiffskapital aufgelegte „MCE Fonds 07 Sternenflotte Flex“ sollte mit einem Fondskapital in Höhe von 42 Millionen Euro, davon 35 Millionen Euro Eigenkapital, ein Portfolio von unterschiedlichen Schiffsbeteiligungen mit dem Schwerpunkt auf Containerschiffen in der Größenklasse von 4.000 bis 9.000 TEU aufbauen. Hahn Rechtsanwälte bezeichnet den Zweitmarktfonds heute als „notleidend“.

Quellen: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte, Fondsprospekt

Die Hamburger MCE Schiffskapital AG ist ein Emissionshaus für Geschlossene Fonds, das Portfoliofonds für Schiffsinvestments anbietet.

www.schiffskapital.de

Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Privatanlegern, Family Offices und institutionellen Anlegern im Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht spezialisiert. Die Kanzlei unterhält Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart. (jpw1)

www.hahn-rechtsanwälte.de

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