HDI darf bestimmte Klauseln bei Riester-Rente nicht mehr verwenden

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben gemeinsam eine fondsgebundene Riester-Rente der HDI Lebensversicherung abgemahnt. Ohne Verhandlung erkannte der Versicherer bereits 43 von 48 Klauseln an. Das Landgericht Köln entschied dementsprechend am 9. Juni 2015 in einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass diese Klauseln zu Abschlusskosten und Rückkaufwerten nicht mehr von dem Versicherer benutzt werden dürfen. „Ein erster Sieg für den Verbraucherschutz, den wir auch in den fünf weiteren Klauseln zusätzlich erringen wollen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Endlich ist bestätigt, dass auch für Riester-geförderte Lebens- und Rentenversicherungen die Transparenzanforderungen wie für private Verträge gelten“, erläutert Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin für Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen in der Verbraucherzentrale.

Die bereits anerkannten 43 Klauseln beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufwerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen. Obwohl für die ungeförderten Verträge bereits höchstrichterlich entschieden war, dass derartige Klauseln nicht zulässig sind, hat der HDI diese bei Riester-Renten weiterhin eingesetzt. „Dem Versicherer war klar, dass diese Klauseln keinen Bestand haben. Er hat es aber darauf ankommen lassen“, empört sich Becker-Eiselen. „Der HDI versuchte unter dem Deckmantel der staatlichen Förderung besonders verbrauchfeindlich zu agieren“, verstärkt Kleinlein die Kritik.

Beide hoffen, dass die Versicherungsbranche nun flächendeckend die Klauseln ändert. „Es läuft etwas schief bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, wenn Versicherer wissentlich verbraucherfeindliche Klauseln verwenden, in der Hoffnung, dass die Verbraucherschützer nichts merken“, so Kleinlein und weiter: „Nicht nur die Riester-Kunden, sondern auch alle Steuerzahler, die die staatliche Förderung bezahlen, werden über den Tisch gezogen, wenn die Versicherungswirtschaft wissentlich mit verbraucherfeindlichen Klauseln arbeitet.“

In den noch ausstehenden fünf Klauseln werden die Verbraucherschützer prüfen lassen, ob die vom HDI verwendeten Beschreibungen besonders „geringer Leistungen“ haltbar sind. Auch bezweifeln die Experten aus BdV und Verbraucherzentrale, dass die Form der Abschlusskostenverrechnung im Einklang mit dem Recht steht. So werden zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten, die über fünf Jahre verteilt werden, noch von jedem eingehenden Euro weitere Abschlusskosten abgezwackt – solange der Vertrag läuft. „Der Gesetzgeber wollte hier nicht, dass zusätzlich zu einmaligen Kosten die Sparer und Steuerzahler immer wieder erneut für Abschlusskosten zur Kasse gebeten werden“, vermutet Kleinlein.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Bei dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) handelt es sich um eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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