IDW bringt Standard zur Wertermittlung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat mit „IDW S 12“ einen Standard verabschiedet, der einheitliche Grundsätze für die Durchführung von Aufträgen als sogenannter externer Bewerter von Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft für Zwecke einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) festlegt.
Da die externe Bewertung durch einen Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Absatz 1 Satz 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) durchzuführen ist, handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe; gleichzeitig haftet der externe Bewerter unbeschränkt gegenüber der KVG für jegliche Verluste, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nicht- beziehungsweise Schlechterfüllung der Aufgaben zurückführen lassen.
Für entsprechende Erwerbsbewertungen von Gesellschaften, Unternehmen oder Anteilen an anderen alternativen Investmentfonds (AIF) gelten die Sonderregeln für Wertermittlungen bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften dagegen nicht.
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den vom Investmentfachausschuss (IVFA) verabschiedeten IDW Standard IDW S 12 zur Wertermittlung bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaftnach § 250 Absatz 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) billigend zur Kenntnis genommen.
Quelle: Pressemitteilung IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Der Sitz des IDW ist in Düsseldorf. Das Unternehmen zählt 82,93 Prozent aller Wirtschaftsprüfer zu seinen Mitgliedern. (JF1)