Immobilienverband: Neuer Entwurf zum Mietrechtspaket 2.0 ist inakzeptabel

Der in seinen Leitlinien am 12. April 2016 bekannt gewordene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, den Bezugszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und somit des Mietspiegels von vier auf acht Jahre zu erweitern, werde zu einem ähnlich massiven Wertverlust von Wohnungsbeständen führen wie die ursprünglich geplante Erweiterung auf zehn Jahre. Mit jedem Jahr der Ausweitung des Bezugszeitraums von bislang vier Jahren würde die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn bis 20 Cent pro Quadratmeter staatlich nach unten korrigiert. Das zeigen Berechnungen einer Studie des Center for Real Estate Studies (CRES) der Steinbeis Hochschule Berlin im Auftrag des Immobilienverbandes IVD.

„Die heute bekannt gewordenen Pläne verprellen Investoren und behindern damit akut benötigte Investitionen in den deutschen Wohnungsmarkt. Das geht mit negativen Folgen für Eigentümer wie Mieter einher. Die Bundesregierung sollte angesichts der sich immer weiter verschärfenden Wohnraumknappheit dringend von diesem weiteren eigentümerfeindlichen Gesetz für Bestandshalter und Anleger Abstand nehmen. Durch die geplanten Änderungen wird das Mietrecht immer komplizierter und streitanfälliger, was Millionen von Mietern und Vermietern, deren Mietverhältnis ohne Probleme verläuft, einen Bärendienst erweist“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD.

Zudem wurden Pläne des Bundesjustizministeriums bekannt, dass maximal acht Prozent anstelle von bis zu elf Prozent der Modernisierungskosten bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden können. Mieterhöhungen nach der Modernisierung sollen auf maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren nach der Modernisierung begrenzt werden. Im ursprünglichen Grundlinienpapier vom November sollten es vier Euro pro Quadratmeter beziehungsweise maximal 50 Prozent der ursprünglichen Miete sein. Die ebenfalls neu geplante Regelung zum wirtschaftlichen Härtefall, der eine Modernisierungsmieterhöhung ausschließt, ist aus Sicht des IVD ebenso abzulehnen.

Der IVD fordert die Bundesregierung auf, von einer Verschärfung der Kappungsgrenze sowie einer Änderung der Härtefallregelung abzusehen und die Akzeptanz und Qualität des Mietspiegels durch eine bessere Beweisfunktion geprüft durch eine unabhängige Stelle sowie durch Ausweitung der Datenbasis zu steigern, anstatt ihn durch eine Ausweitung des Bezugszeitraums zu manipulieren.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

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