Immobilienverband warnt vor Grundsteuer C

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, warnt vor einer Wiedereinführung der Grundsteuer C, wie sie die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag formuliert haben. Diese Steuer sei schon einmal gescheitert und habe hohes Konfliktpotenzial in der Praxis.

„Die Grundsteuer C wurde bereits 1961 eingeführt und nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft. Die Evaluation war eindeutig. Insbesondere finanzschwache Grundstückseigentümer waren aufgrund der Sonderbesteuerung gezwungen, ihre Grundstücke zu verkaufen. Aus diesem Fehler sollten wir lernen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Der Neubau von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien, der durch eine solche Steuer motiviert werden soll, kann nur über andere Instrumente beschleunigt werden. Statt über Verkomplizierung zu sprechen, sollte der Gesetzgeber auf eine Entschlackung bestehender Prozesse und Entbürokratisierung der Bau- und Planungsämter setzen.“

Eine Grundsteuer C würde aus Sicht der Immobilienwirtschaft unnötiges Konfliktpotenzial aufgrund von Abgrenzungsproblemen erzeugen. „Das tritt voraussichtlich schon bei der elementaren Frage auf, ab wann ein Grundstück bebaubar oder aber wann es bereits bebaut ist. Weitere Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich für alle Grundstücke auf denen neben einer Wohnnutzung auch eine Gewerbenutzung möglich wäre“, meint Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern. Ferner müsse man sich vergegenwärtigen, dass im Vorfeld der Bebauung ein langwieriges Verfahren mit den Genehmigungsbehörden oder gar ein Streit mit diesen nicht ausgeschlossen werden kann.

Zudem würde mit der Einführung einer Grundsteuer C eine weitere Steigerung der Komplexität des Grundsteuerrechts einhergehen. „Bei allen steuerlichen Neukonzeptionierungen sollte vorrangig die Vereinfachung des Steuerrechts angestrebt werden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall“, so Volckens. Überdies verwundere gerade die weitere Verkomplizierung des Grundsteuerrechts, soll die Grundsteuer C doch zu einer Zeit kommen, wo Grundsteuer A und B nicht funktionieren. Zudem stelle sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Grundsteuer C. „Damit der gewünschte Lenkungseffekt der Grundsteuer C eintritt, müsste die Belastung durch diese Steuer beim Eigentümer wirtschaftlich stark spürbar sein. Insofern stünde sie in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 14 GG und dem Verbot der Erdrosselungssteuer“, meint Volckens.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA mehr als 25 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen. (TH1)

www.zia-deutschland.de

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