Immobiliardarlehensvermittlung - § 34i-Regulierung ist vollständig gestartet

Am 6. Mai 2016 ist die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit seit dem 7. Mai 2016 in Kraft. Damit sind Erlaubnisbeantragungen gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO) möglich, die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten. Die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister AfW fordert alle Berater/Vermittler von Immobiliardarlehen auf, ihre § 34i-Erlaubnis möglichst zeitnah zu beantragen, da bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 20. März 2017 die „persönliche Zuverlässigkeit“ sowie die „geordneten Vermögensverhältnisse“ aus der § 34c-Erlaubnis automatisch anerkannt werden und nicht erneut nachgewiesen werden müssen.

„Wir kritisieren scharf, dass die 34i-Erlaubnisse erst jetzt beantragt werden können, nehmen aber gleichzeitig die IHKs und Gewerbeämter vor Ort in Schutz, die nichts für diese Verzögerung können und jetzt genauso wie wir Vermittler die Folgen zu tragen haben“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Position des Berufsverbandes. „Schuld für die Verzögerung und damit für eine faktische Verkürzung der Übergangsfrist ist ausschließlich die Politik in Berlin“, klärt Rottenbacher auf.

Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden in einigen Kammern am 23. Juni 2016 abgenommen. Viele Kammern werden aber erst ab dem September-Prüfungstermin (22. September 2016) die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können. Auch diese Verzögerung ist nicht dem Kammersystem anzulasten.

„Für die Prüfungsabnahme und Gebührenfestlegung benötigt es unter anderem einen Beschluss der Vollversammlung einer jeden prüfungsabnehmenden IHK, dann eine Genehmigung der Rechtsaufsicht sowie eine anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt. Je nach Termin der nächsten Vollversammlung kann dieser Prozess etwas dauern“, schildert Rottenbacher den weiteren Ablauf.

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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