Infrastrukturinvestments: Auslegungsentscheidung zur Behandlung von Risiken veröffentlicht

Einige Versicherungsunternehmen investieren Kapital in Infrastrukturprojekte. In einer Auslegungsentscheidung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun geregelt, wie sie unter dem Aufsichtsregime Solvency II im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht mit den damit verbundenen Risiken umgehen sollten.

Die Auslegungsentscheidung zeigt Grundsätze und Prozesse auf, die als sinnvolle Verfahrensweisen zu verstehen sind. Sie richtet sich an deutsche Erst- und Rückversicherer, die unter Solvency II fallen. (JF1)

Quelle: Mitteilung BaFin

www.bafin.de

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