Interactive Services Worldwide wird unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft untersagt
Am 6. April 2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Interactive Services Worldwide Ltd. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Interactive Services Worldwide Ltd. ist Betreiber der Handelsplattform www.tradexoptions.com für binäre Optionen und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Interactive Services Worldwide Ltd. das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin