Investmentsteuerreform: Regierungsentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Aus Sicht des Bundesverband Alternative Investments (BAI) bleibt der am 24. Februar 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung (DFPA berichtete) deutlich hinter den Erwartungen zurück. Laut Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, werde insbesondere der Gedanke einer einheitlichen Fondsbesteuerung nur halbherzig angegangen. Im Ergebnis würden Rechtsform, Anlagegegenstände, die Anlegerstruktur und weitere Differenzierungsmerkmale auch zukünftig darüber entscheiden, welchem Besteuerungsregime ein Fonds unterfällt, obwohl dessen Geschäftsmodell oder die Geschäftstätigkeit identisch seien. Dornseifer bezweifelt neben der EU-Konformität des Entwurfs auch die Gestaltungssicherheit und die verbesserte Administrierbarkeit.

Zielsetzung ist nach der Gesetzesbegründung insbesondere die Vereinfachung der Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Zudem sollen bekannte Steuergestaltungsmodelle ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert werden. Schließlich sollen EU-rechtliche Risiken, die sich aus den unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für inländische und ausländische Investmentfonds ergeben, ausgeräumt werden.

Positiv zu bewerten ist aus Sicht des BAI, dass gegenüber Diskussions- beziehungsweise Referentenentwurf zum einen höhere und nach Anlegergruppen differenzierte Teilfreistellungssätze oder die Berücksichtigung der Steuerbefreiung von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgedehnt wurde. Zum anderen ist – zumindest vorläufig – die geplante Einschränkung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen entfallen. Und schließlich wird auch die Umsatzsteuerbefreiung auf die Managementvergütung auf – Offene – alternative Investmentfonds (AIF) ausgeweitet.

Hierzu erläutert Dornseifer: „Unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Dezember 2015 (Aktenzeichen: C-595/13; Fiscale Eenheid) müsste allerdings aus unserer Sicht endlich klargestellt werden, dass nicht nur die Verwaltung von Offenen, sondern auch von Geschlossenen Fonds, die dem Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen, unter die Umsatzsteuerbefreiung fällt. Die im Regierungsentwurf manifestierte sehr enge Interpretation dürfte unionsrechtlich nicht mehr haltbar sein.“

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) mit Sitz in Bonn ist die Interessenvertretung der Alternative-Investment-Branche in Deutschland. Der 1997 gegründete Verband hat 140 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative-Investments-Geschäfts, wie zum Beispiel Banken, Fondsgesellschaften, Beratungsunternehmen, Hedge- und Private-Equity-Fonds sowie Branchen-Dienstleister. (JF1)

www.bvai.de

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