IVD: Beschlagnahme von Immobilien darf nur das letzte Mittel sein

Die Stadt Hamburg will ein Gesetz erlassen, das es ihr ermöglicht, leerstehende Immobilien zu beschlagnahmen, um Asylsuchende zwangsweise unterzubringen. Das Land Berlin hat bereits Gewerbeimmobilien beschlagnahmt und darin Asylbewerber untergebracht. Nach dem Grundgesetz dürfe die Beschlagnahme von Immobilien jedoch nur das letzte Mittel sein – darauf verweist der Immobilienverband IVD. Der IVD fordert deswegen, dass eine Beschlagnahme von Immobilien erst dann erfolge, wenn die Möglichkeiten zur Unterbringung im gesamten Bundesgebiet ausgeschöpft seien.

Hierzu sollte die Zuständigkeit auf die Bundespolizei übertragen werden. Bereits nach den geltenden Polizei- und Ordnungsgesetzen dürfe der Staat Immobilien beschlagnahmen, um Obdachlose unterzubringen. Diese Gesetze lauten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Sie enthalten jedoch alle eine Generalklausel, nach der es Aufgabe der zuständigen Behörden ist, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwenden.

Die Beschlagnahme einer Immobilie darf jedoch nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur „das letzte Mittel“ sein. Sie ist erst dann zulässig, wenn die zuständige Gemeinde zuvor sämtliche Mittel für eine Unterbringung ausgeschöpft hat. Die Behörde muss nachweisen können, dass keine Möglichkeit besteht, den Obdachlosen in öffentlichen Immobilien unterzubringen und dass es unmöglich ist, ihm eine Unterkunft durch Abschluss eines Mietvertrages zu verschaffen.

Da das Grundgesetz im gesamten Bundesgebiet gilt, ist dieses Thema im gesamtdeutschen Maßstab zu sehen. Es mag schwierig sein, in Hamburg oder München genügend Flächen anzumieten. In ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen aber laut IVD genügend Wohnungen zur Verfügung. Hier zu wohnen sei zumutbar und stehe einer Integration nicht entgegen.

Der teure Abriss von leerstehenden Wohngebäuden im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost solle sofort überdacht werden. Bereits genehmigte Rückbauvorhaben sollten hinterfragt werden. Genau diese Wohnungen würden jetzt dringend benötigt. Welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnehmen muss, legt der sogenannte Königsteiner Schlüssel fest – grob gesagt nach dem Prinzip: mehr Steuereinnahmen, mehr Flüchtlinge. Dieses Prinzip solle geändert werden. Stattdessen sollte der Bund nach Meinung des IVD die Kommunen in den strukturschwachen Regionen unterstützen, damit Wohnraum dort angemietet werden kann, wo er zur Verfügung stehe.

Es dürfe nicht vergessen werden, dass auch das Eigentum an einer Immobilie grundgesetzlich geschützt ist. Zwar müsse der Gebrauch des Eigentums auch dem Allgemeinwohl dienen - dies bedeute aber nicht, dass die öffentliche Hand sich an dem Privateigentum beliebig bedienen könne. Der Respekt vor dem Eigentum müsse auch in der gegenwärtigen krisenartigen Situation gewahrt bleiben. Eine Beschlagnahme dürfe nur „das letzte Mittel“ sein.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (mb1)

www.ivd.net

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