IVD fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble möchte den Bau von Mietwohnungen steuerlich fördern. Dazu soll es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit geben, die für das Jahr der Herstellung beziehungsweise Anschaffung sowie das direkte Folgejahr zehn Prozent und im dritten Kalenderjahr bis zu neun Prozent betragen soll. Gefördert würden nur solche Herstellungen und Anschaffungen, die von 2016 bis 2018 erfolgen. „Wir begrüßen den Vorschlag des Finanzministers, mit steuerlichen Anreizen den Bau von Mietwohnungen anzukurbeln. Damit wird endlich der richtige Weg beschritten, um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das war längst überfällig“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD.

Schick sieht allerdings Nachbesserungsbedarf, damit die Sonderabschreibung funktionieren kann, es also auch tatsächlich zu einer Ankurbelung des Wohnungsbaus kommt. Zudem fordert Schick ein einheitliches Agieren von Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium. Letzteres würde Investoren mit einem neuen Mietrechtspaket ausbremsen wollen.

Durch die Sonderabschreibung werden steuerliche Verluste produziert. Der Steuervorteil und somit der Investitionsanreiz ergibt sich aus der Möglichkeit für den Investor, diese steuerlichen Verluste mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen. Damit nicht nur direkt investierende Großinvestoren von den Sonderabschreibungen profitieren, fordert der IVD die Schaffung einer Ausnahme von der Regelung des § 15b EStG. Aktuell verbietet § 15 b EStG Verlustverrechnung für Fonds, also für indirekte Investments. Um möglichst viel privates Kapital zu mobilisieren, sollten die Sonderabschreibung auch bei indirekten Investitionen in den Wohnungsbau ermöglicht werden. Verluste aus Wohnungen, für die die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, müssten ohne Einschränkung mit anderen Einkünften verrechnet werden können.

Der IVD begrüßt, dass die Sonderabschreibung nach den Plänen des Bundesfinanzministers nicht bundesweit gelten sollen, sondern ausschließlich in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. So würden keine falschen Investitionsanreize gegeben, die zu Fehlallokationen führten. Der IVD empfiehlt, dieselben Gebiete für die neuen Förderungen vorzusehen, die bereits für die Mietpreisbremse identifiziert wurden. Dadurch könnte ein langwieriges Verfahren erspart werden und Investoren hätten Rechtssicherheit.

Zudem ist vorgesehen, dass die Länder im Zeitraum der Begünstigung von Erhöhungen der Grunderwerbsteuersätze absehen. „Der vorgesehene Förderzeitraum ist viel zu kurz bemessen, da Investitionen in den Neubau einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Bis ein passendes Grundstück gefunden und das nötige Baurecht erteilt wurde, dauert es einfach eine gewisse Zeit. Im Jahr 2016 könnte noch kaum einer von der Förderung Gebrauch machen. Wenn man es mit der Sonderabschreibung ernst meint, muss sie deutlich länger gewährt werden“, sagt Schick.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

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