IVD kämpft für den Sachkundenachweis im Normenkontrollrat

Die geplante Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum war Gegenstand einer Anhörung im Normenkontrollrat. Hierzu war auch der Immobilienverband IVD als Experte zu einer Stellungnahme im Bundeskanzleramt geladen.

Der Normenkontrollrat untersucht den Bürokratieaufwand, auch Erfüllungsaufwand genannt, eines einzuführenden Gesetzes. „Unserer Meinung ist die Einführung eines Sachkundenachweises absolut notwendig“, sagt Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD. „Der Sachkundenachweis wird maßgeblich zur Professionalisierung der Branche beitragen. Hohe Qualitätsstandards sind gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Vermittlung von Immobilien sehr wichtig. Die Einführung ist daher ganz klar im Sinne des Verbraucherschutzes.“

Die Notwendigkeit einer Berufszulassungsregelung ergebe sich für die Geschäftsführerin des IVD auch durch die veränderten Anforderungen an die immobilienwirtschaftlichen Berufe: „Immobilienmakler sind heute keine reinen Vermittler mehr. Die Verbraucher wünschen sich qualifizierte Auskünfte bei der Wertermittlung, Finanzierung sowie bei Rechtsfragen und bautechnischen Möglichkeiten, aber auch Beschränkungen. Das führt dazu, dass der Beruf des Maklers, als dienstleistungsorientierter Vermittler, andere Voraussetzungen mit sich bringt. Gefragt sind ein enormes Fachwissen aus allen relevanten Bereichen und somit Mindeststandard für die korrekte Ausübung des Berufs.“

Auch bei den Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sieht Jensch die Verpflichtung von Mindestanforderungen für eine Berufszulassung als erforderlich, betont aber, dass auch die Mietverwalter in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden sollten: „Wie der WEG-Verwalter hat auch der Mietverwalter zahlreiche rechtliche, kaufmännische, organisatorische und vor allem technische Aufgaben. Zudem verfügt der Mietverwalter über Kautionen und Betriebskostenvorauszahlungen, so dass auch insofern besondere Fachkenntnisse erforderlich sind. Kommt es zu einer fehlerhaften Ausführung der Verwaltertätigkeit und damit zu einer Pflichtverletzung, kann der Schaden enorm sein.“ Beim Erfüllungsaufwand sieht der IVD keine großen Belastungen auf die öffentliche Hand zukommen. Weder für die Gerichte, noch für die Verwaltung. Lediglich im Zusammenhang mit der geplanten Übergangsregelung für bereits seit langem tätige Makler und Verwalter könne es zu einem erhöhten Aufwand kommen. Dieser wäre jedoch auf einen kurzen Zeitraum begrenzt. Um die Behörden zu entlasten, fordert der IVD daher eine Ausweitung der geplanten Übergangsfrist von sechs auf zwölf Monate.

Auch der Deutsche Mieterbund ist überzeugt, dass der Sachkundenachweis für Makler und Verwalter künftig eine Verbesserung der Qualität der Leistung mit sich bringen wird. „Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft. Gerade Abrechnungen von halbprofessionellen Verwaltern spielen dabei eine große Rolle“, sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Durch eine Professionalisierung der Verwalter würden auch die Gerichte entlastet.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (mb1)

www.ivd.net

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