Kabinett beschließt Änderungen bei Immobilienkrediten
Das seit März 2016 geltende Umsetzungsgesetz der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll so verändert werden, dass auch Senioren wieder die Chance auf einen Immobilienkredit bekommen. Das will das Bundeskabinett am 21. Dezember 2016 beschließen. Demnach sollen Umkehrhypotheken ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen werden. Allerdings gibt es laut Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG für solche Kredite in Deutschland quasi keinen Markt. Senioren würden von Ausnahmen abgesehen auch weiterhin von der Immobilienkreditvergabe ausgeschlossen bleiben.
Bei Umkehrhypotheken, einer Art von Immobilienverzehrkrediten, wird ein Darlehensvertrag mit Auszahlung des Betrages in Raten oder als Einmalzahlung vereinbart. Der Kreditnehmer zahlt weder Zinsen noch Tilgung. Beides wird aufaddiert - entspricht also einer umgekehrten Hypothek. Am Ende der Laufzeit muss die aufaddierte Hypothek in einem Betrag abgelöst werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der Bank. Da die Institute bei diesem Produkt mit hohen Risikoabschlägen arbeiten müssen, ergebe sich in aller Regel nur eine sehr geringe monatliche Einnahme für die Kreditnehmer.
Verbraucherschützer stehen laut Deutsche Leibrenten Grundbesitz der Umkehrhypothek äußerst kritisch gegenüber. Sie empfehlen Senioren bei Geldbedarf häufig den Verkauf ihrer Immobilie und den Umzug in eine günstigere Wohnung. Eine Lösung, die allerdings für mehr als 90 Prozent der Immobilien-Eigentümer im Rentenalter nicht in Frage komme, da sie in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Leibrenten Grundbesitz
Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ermöglicht älteren Eigentümern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. (JF1)