Kabinett beschließt Novelle der Anlageverordnung: „Mühlenstein statt Meilenstein“

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßt die Verabschiedung der Anlageverordnung für die Versicherungswirtschaft, sieht aber weiteren dringenden Klarstellungsbedarf. Die novellierte Anlageverordnung soll auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und somit auf die alternativen Investmentfonds (AIFs) ausgerichtet werden. Insbesondere wird der Katalog der zulässigen Anlagegegenstände um die neu eingefügten Fondstypen gemäß KAGB ergänzt. Der BAI ist der Ansicht, dass dieser Prozess zu lange auf sich hat warten lassen.

„Investoren und Anbieter sind gleichermaßen erleichtert, dass diese wichtige Verordnung endlich verabschiedet ist. Allerdings hat es viel zu lange gedauert, bis eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen, die insbesondere durch die Ablösung des Investmentgesetzes durch das KAGB im Jahre 2013 erforderlich waren, transformiert wurde. Gerade im andauernden Niedrigzinsumfeld hätte man dem Anlagenotstand bei den betroffenen Investoren besser und schneller Rechnung tragen müssen. Im Ergebnis muss man das Vorhaben eher als einen Mühlenstein denn einen Meilenstein bezeichnen“, so BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer.

Im Zuge der Novelle wird im Wesentlichen der Status quo von Anlagen in herkömmliche Spezialfonds und in Private Equity konserviert. Unter Betrachtung der ursprünglich zur Konsultation gestellten Vorschläge, verbucht der BAI diese Regelung als Erfolg. Außerdem soll die Anlageverordnung neue Impulse bei Anlagen in Fremdkapitalprodukte, insbesondere im Segment Infrastrukturdarlehen und bei reinen Darlehensfonds, geben. Aus Sicht des BAI spiegelt die neue Anlageverordnung somit zumindest in Teilen die sich im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld wandelnden Anlagebedürfnisse von Versicherern und anderen betroffenen Investoren wieder.

Dornseifer weiter: „Die Praxistauglichkeit der jeweiligen Regelungen muss sich jetzt allerdings noch erweisen. Wir haben zwar deutliche Fortschritte im Konsultationsverfahren erreicht, es verbleiben aber zahlreiche Auslegungsfragen, die erst noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu konkretisieren sind. Und hier besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, zumal für ein Teil der betroffenen Investoren ab dem 1. Januar 2016 schon Solvency II maßgeblich sein wird.“

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) mit Sitz in Bonn ist die Interessenvertretung der Alternative-Investment-Branche in Deutschland. Der 1997 gegründete Verband hat 130 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative-Investments-Geschäfts, wie zum Beispiel Banken, Fondsgesellschaften, Beratungsunternehmen, Hedge- und Private-Equity-Fonds sowie Branchen-Dienstleister. (JF1)

www.bvai.de

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