Kabinettsentwurf zur IDD-Umsetzung: Verband sieht Verbesserungen für Makler
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) durch den gestern verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts in wichtigen Teilen bestätigt. Zentrale BVK-Forderungen zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, wie zum Beispiel das Provisionsabgabeverbot, die Verankerung der Provision/Courtage als Leitvergütung, die Bestätigung der Transparenzvorschriften sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den Internetvertrieb seien bekräftigt worden. Damit sei ein bedeutendes Etappenziel erreicht.
„Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere wichtige Teile unserer Anregungen aufgenommen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz den Regierungsentwurf. „Insbesondere begrüßen wir als größter Maklerverband Deutschlands, dass Versicherungsmakler im gewerblichen Bereich weiterhin nettotarifierte Versicherungsprodukte gegen Honorar vermitteln dürfen. Damit werden ihnen in diesem Bereich nach wie vor flexible Vergütungsformen offenstehen. Das war bisher ein strittiger Punkt und wurde jetzt von der Bundesregierung korrigiert.“
Das Bundeskabinett habe auch in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass es keinen weiteren Bedarf zur Beratung seitens der Versicherungsunternehmen geben soll, sofern Makler bereits beraten haben. Das begrüßt der BVK ebenfalls ausdrücklich, fordert aber weiterhin, dass dieser Gedanke auch im Gesetzeswortlaut seinen Niederschlag findet. Schließlich stehe der Versicherungsmakler im Lager des Kunden und erfülle damit vollumfängliche Beratungs- und Dokumentationspflichten, die nicht noch einmal durch Unternehmen geleistet werden müssen.
„Wir freuen uns darüber hinaus, dass der Status der Mehrfachvertreter jetzt ebenfalls geklärt ist“, so Heinz. „Demnach könnten diese wie bisher für mehrere Versicherungsunternehmen Verträge vermitteln.“ Auch die indirekte Vergütung von sogenannten echten Untervermittlern, die einen Vertrag mit ihrem (Ober)-Versicherungsvermittler haben, wäre nach dem Kabinettsbeschluss zulässig. Diese Forderung wurde ebenfalls durch den BVK gegenüber dem Gesetzgeber formuliert.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 10.000 Direkt- und 40.000 Organmitglieder. (jpw1)