Kammergericht Berlin: Musterverfahren "IVG 14" ("The Gherkin") eröffnet
Am 14. Dezember 2016 hat das Berliner Kammergericht den Eröffnungsbeschluss für das Kapitalanlegermusterverfahren „IVG 14“ im Bundesregister veröffentlich. Der Geschlossene Immobilienfonds „IVG Euroselect 14“ war ab dem 3. September 2007 exklusiv von der Deutschen Bank-Gruppe und der damaligen Dresdner Bank, jetzigen Commerzbank, innerhalb von wenigen Wochen fast komplett vertrieben worden. Die Höhe der Vertriebsprovisionen ist in den Verfahren streitig, es dürften aber mindestens zwölf Prozent der Zeichnungssumme gewesen sein, so die Berliner Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel. Gerügt wurden über zehn Prospektmängel – für einen Erfolg der Anleger reicht es, wenn nur ein erheblicher Prospektmangel festgestellt wird. Als Musterklägerin wurde eine Mandantin von Kälberer & Tittel ausgewählt.
Die Fondsimmobilie „The Gherkin“ (die „Gurke“) war fast vollständig und nachhaltig an Top-Mieter vermietet. Die Immobilie hatte eine extrem gute Lage im Finanzdistrikt von London. Die hohen Mieten wurden auch tatsächlich bezahlt. Die Mietverträge liefen teilweise bis 2032. Trotzdem verkauften die finanzierenden Banken die Immobilie zwangsweise. Aber selbst dabei wurde Ende 2014 dann sogar ein Rekordpreis von 726 Millionen britische Pfund (GBP) - also 126 Millionen GBP Gewinn - erzielt. Anstatt der nunmehr zu erwartenden hoher Gewinne mussten die knapp 9.000 Anleger aber horrende Verluste hinnehmen.
Der Verlust der Anleger ist laut Kälberer & Tittel spiegelbildlich der „Gewinn“ beziehungsweise die sogenannte „Entschädigung“ der finanzierenden Banken aus der von ihnen selbst erzwungenen Auflösung der Swaps.
Dietmar Kälberer, Rechtsanwalt bei Kälberer & Tittel: „Pleitefonds gibt es viele. Ein Fonds, der trotz Top-Mieten, 1a-Immobilie und Rekordverkaufspreis circa 85 Prozent Verlust aufweist, ist jedoch einzigartig. Immobilie, Lage und Vermietung waren tatsächlich Spitze, leider aber eingebettet in eine Anlagestruktur, die auf eine systematische Übervorteilung der Anleger zu Gunsten hoher Vertriebsprovisionen und anderer Fondskosten abzielte. Wenn der Fonds zum Beispiel mit marktüblichen Kreditzinsen im Euro berechnet worden wäre, hätte er vom ersten Tag an Verluste ausweisen müssen.“
Quelle: Pressemitteilung Kälberer & Tittel
Kälberer und Tittel ist eine auf Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. (JF1)