Kapitalanleger muss Beratungsprotokoll vor der Unterschrift genau lesen

Wer sich bei einer Bank oder einem Anlageberater beraten lässt, bekommt in der Regel nach der Beratung ein Beratungsprotokoll vorgelegt, das er unterzeichnen soll. Wer solch ein Beratungsprotokoll unterzeichnet, muss dieses genau durchlesen und prüfen, ob seine Ziele richtig angegeben sind.

Ein Kapitalanleger muss sich grob fahrlässige Unkenntnis vorhalten lassen, wenn er die Risikohinweise, die in einem Beratungsprotokoll knapp und verständlich auf der Vorderseite zusammengefasst sind, nicht liest, bevor er dieses unterzeichnet. Dasselbe gilt, wenn er ein Beratungsprotokoll unterzeichnet, bei dem „seine Anlageziele und seine Mentalität“ nicht der Wirklichkeit entsprechen.

In einem vom OLG Celle (Beschluss vom 31.08.2016, 11 U 3/16) entschiedenen Fall war in dem vom Anleger unterzeichneten Beratungsprotokoll auf das Risiko eines teilweisen oder ganzen Verlustes seiner Einlage hingewiesen worden.

In dem Beratungsprotokoll, das vom Anleger unterzeichnet war, war als Anlageziel „Vermögensdiversifizierung“ und „Ausschüttungen“ angegeben. Die beiden vom Anleger genannten Anlageziele „Vermögenssicherung“ und „Altersvorsorge“ waren nicht angekreuzt. Die Anlegermentalität / Anlegerstrategie war als „wachstumsorientiert (höheren Erwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber)“ und „risikobewusst“ beschrieben. Das Beratungsprotokoll enthielt zudem noch einen Hinweis, dass das über die Bank vertriebene Produkt der angegebenen Anlegermentalität / Anlegerstrategie nicht entspricht, der Erwerb der Beteiligung aber dem ausdrücklichen Kundenwunsch entsprechen sollte.

Die Richter des OLG Celle urteilten, dass selbst einem flüchtigen Leser auffallen muss, dass die Anlageempfehlung nicht mit dem Anlageziel (Altersvorsorge) vereinbar war. Der Anleger konnte also keine Ansprüche geltend machen.

Quelle: Kanzlei Fuchs

Die Kanzlei Fuchs wurde im Jahr 1993 von Gudrun Fuchs gegründet. Schwerpunkte sind Bank-, Erb- und Familienrecht. (mb1)

www.rain-fuchs.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt