Kapitalanleger-Musterverfahren gegen MPC-Fonds rückt näher
Das Landgericht (LG) Hamburg hat in Sachen „MPC Renditefonds Leben plus VI“, eines Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital, den Weg für eine kollektive Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) frei gemacht und den dafür notwendigen Vorlagebeschluss veröffentlicht (Aktenzeichen: 310 OH 4/16). Das Hanseatische Oberlandesgericht müsse nun einen Musterkläger bestimmen. „Eine Formalie“, sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG, dann werde das KapMuG-Verfahren gegen MPC starten.
Für Anleger des „MPC Renditefonds Leben plus VI“ ist KWAG zufolge der jetzt veröffentlichte Vorlagebeschluss von besonderer Wichtigkeit, da zurzeit jeden Tag Ansprüche in Millionenhöhe verjähren würden. Anleger müssten schnell handeln, wollen sie ihre berechtigten Ansprüche vor der Verjährung retten. Gieschen: „Wir haben es mit einer taggenauen, sogenannten absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren zu tun.“ Da der Fonds im Jahr 2006 vertrieben worden sei, trete die Verjährung genau zehn Jahre nach dem Beitritt, also noch im laufenden Jahr ein. „Wer etwa am 1. Oktober 2006 dem Fonds beigetreten ist, hat jetzt nur noch bis zum 1. Oktober Zeit, danach sind alle Schadensersatzansprüche unwiederbringlich verjährt.“
Inhaltlich sei das Landgericht der Argumentation von KWAG - Rechtsanwälte gefolgt und habe alle gerügten Prospektfehler in seinen Vorlagebeschluss aufgenommen, sagt Gieschen. KWAG-Rechtsanwälte rügt insbesondere, dass die im Emissionsprospekt enthaltene Renditeprognose mangels Berücksichtigung variabler Einkaufspreisvorteile für den Anleger nicht nachvollziehbar und damit irreführend sei. Sie sei angesichts eines zu hoch angelegten durchschnittlichen Einkaufspreisvorteils zu optimistisch und damit fehlerhaft. Auch wäre der prognostizierte Einkaufspreisvorteil unplausibel, was für die Antragsgegner ex ante erkennbar gewesen sei.
Laut Gieschen produzieren alle MPC-Rendite-Fonds mit deutschen Kapitallebensversicherungen Verluste in einer Größenordnung von bis zu 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. Rund 11.500 Anleger, die insgesamt 326 Millionen Euro in die drei MPC-Lebensversicherungsfonds der „plus-Reihe“ investiert haben, erhielten bereits 2014 ein Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen von der Fondsleitung. Die Anleger hätten dabei allerdings bis zu 60 Prozent ihres Einsatzes verloren.
Quelle: Pressemitteilung KWAG-Rechtsanwälte, Beschluss des LG Hamburg vom 25.08.2016
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen ist eine ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzlei. (JF1)