"Keine systematischen Missstände bei gewerblichen Vermittlern"

Die vom Votum Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach § 34c bis § 34i Gewerbeordnung (GewO) im Frühjahr 2018 gegründete Schlichtungsstelle, kann für ein erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz ziehen. Demnach sind sowohl nach Anzahl als auch nach Inhalt der Schlichtungsfälle keine systematischen Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Insgesamt wurden im Laufe des zurückliegenden Jahres 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen in sechs Fällen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen wurde. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richteten. In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen. Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Votum Verband

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister.

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