Kickbacks: Commerzbank muss erneut wegen versäumter Aufklärung zahlen

Das Landgericht Hamburg hat die Commerzbank AG am 11. Mai 2015 (Aktenzeichen: 318 O 183/14) zu Schadenersatz in Höhe von 17.712,56 Euro verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im Oktober 2007 einem Hamburger Anleger eine Beteiligung von 12.500 Britischen Pfund zuzüglich fünf Prozent Agio an dem Geschlossen Immobilienfonds „IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG“ zur Zeichnung empfohlen. Dabei hatte die Bankangestellte versäumt, über die Rückvergütungen aufzuklären, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung zufließen. Der zuständige Einzelrichter gelangte zu der Überzeugung, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte.

Geklagt hatte aus abgetretenem Recht die Ehefrau des Anlegers. Die wirtschaftliche Entwicklung beim „IVG EuroSelect 14“ war nicht im Sinne der Anleger. Denn die finanzierenden Banken haben ihre vertraglichen Ansprüche aufgrund der Verletzung der Loan-to-Value-Klausel geltend gemacht und die Rückzahlung sämtlicher Darlehen gefordert. Das Objekt „The Gherkin“ wurde unter Zwangsverwaltung gestellt. Der Verkehrswert der Immobilie sank von ursprünglich 600 Millionen  Britischen Pfund auf jetzt 479 Millionen Britische Pfund. Erschwerend kam hinzu, dass der Schweizer Franken gegenüber dem Britischen Pfund immer mehr an Wert gewann. Dies führte letztlich dazu, dass seit Februar 2009 die Loan-to-Value-Klausel anhaltend verletzt war. Die Anleger hatten lediglich Ausschüttungen in Höhe von 8,25 Prozent bezogen auf ihre Nominaleinlage erhalten. Jetzt soll die Immobilie verkauft werden.

„Die betroffenen 9.000 Anleger können keine Rückflüsse mehr erwarten, weil der Verkaufserlös nicht ausreichen wird, sämtliche Verbindlichkeiten abzulösen“, sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.

Quelle: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB ist eine bundesweit tätige Kanzle im Kapitalanlegerschutz. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart. (JF1)

www.hahn-rechtsanwaelte.de

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