Kleinanlegerschutzgesetz: Bundesrat empfiehlt Nachbesserungen im Sinne der Genossenschaften

Das KAGB reguliert alle als Investmentvermögen einzuordnenden Kapitalsammlungen. Nach der derzeitigen Auslegung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) können auch Wohnungsgenossenschaften unter die Regelungen des KAGB fallen und würden so mit Auflagen konfrontiert, die für Investmentfonds gedacht sind. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes schlägt der Bundesrat nun vor, nur Genossenschaften zu erfassen, die sich nicht an die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes halten. Sollte eine Genossenschaft eingeworbene Gelder wie ein Investmentfonds nur mit Renditezielen anlegen, werde diese auch weiterhin dem KAGB unterliegen. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen appelliert an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und zügig eine gangbare Regelung für die Genossenschaften zu finden.

„Operativ tätige Genossenschaften - also alle Wohnungsgenossenschaften - müssen von den für sie existenzbedrohlichen Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ausgenommen bleiben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Dies könne mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz nun auch eindeutig geregelt werden. Nach der Überzeugung des Bundesrats spreche vor allem die spezifische Aufsichtsregelung durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände für die angeregte Ausnahmeregelung.

 „Schließlich ist der Zweck einer Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder und damit der gemeinschaftliche Unternehmenszweck - und nicht eine Renditemaximierung wie bei anderen Geldanlagen“, so der GdW-Präsident. „Das Genossenschaftsgesetz gewährleistet bereits einen umfassenden Schutz ihrer Mitglieder. Wohnungsgenossenschaften nun mit unnötigem finanziellen und administrativen Aufwand zu belasten, schadet den Genossenschaftsmitgliedern“, so Gedaschko.

 Quelle: Pressemitteilung GdW

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist ein Fach- und Interessenverband der deutschen Wohnungswirtschaft mit Sitz in Berlin. Seine 15 Mitgliedsverbände vertreten rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die rund sechs Millionen Wohnungen bewirtschaften, nahezu 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. (AZ)

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