Kommentar: Der Miteigentumsfonds als Alternative zum Ende der Share Deals
Dr. Axel Schilder, Office Managing Partner bei King & Spalding LLP, zeigt im Interview mit dem Bund institutioneller Investoren (BII) seine Alternative zum Ende des Share Deals auf.
Das Ende von Share Deals unter Vermeidung von Grunderwerbsteuer wird prominent auf der politischen Bühne inszeniert. Doch es herrscht aktuell Stille im Gesetzgebungsverfahren zur grundlegenden Neugestaltung der Grunderwerbbesteuerung bei Übertragung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften. Schilders Frage dazu ist: Gibt es noch die Möglichkeit einer grunderwerbsteuerneutralen Übertragung von direkt gehaltenen Immobilienbeständen jenseits von Share Deals?
Seine Antwort lautet: Ja, und zwar auf sogenannte Miteigentumsfonds! Bei dieser Fondsart handelt es sich um einen offenen Fonds, bei dem ein Anleger sein Immobilienportfolio in ein Sondervermögen einbringt und im Gegenzug dafür Anteilsscheine an diesem Sondervermögen erhält. Die zivilrechtliche Besonderheit liegt darin, dass der Anleger sein Eigentum an den übertragenen Immobilien behält. Somit profitiert er wirtschaftlich weiterhin vollständig von seinen Immobilien, er überträgt im Ergebnis nur die Verwaltung und die Verfügungsbefugnis über seinen Immobilienbestand auf eine den Miteigentumsfonds verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), nicht aber sein Eigentum und – grunderwerbsteuerlich entscheidend – auch nicht die Verwertungsbefugnis bezüglich seiner Immobilien.
Schilder ist sich sicher: Egal, wie sich der Gesetzgeber für die Neuregelung der Einbringung in eine Investment-KG oder aber hinsichtlich der grunderwerbsteuerlichen Regelungen bei Share Deals entscheiden wird, der Miteigentumsfonds bleibt davon unberührt und steht für die Bündelung von Investitionen eines Anlegers uneingeschränkt bereit. (DFPA/abg)
Das ganze Interview finden Sie hier. Artikel "Der Miteigentumsfonds als Alternative zum Ende der Share Deals" (institutionelle-investoren.org)
Der Bund institutioneller Investoren (bii) hat das Ziel, die Professionalisierung der institutionellen Kapitalanlage in Deutschland durch den Austausch seiner Mitglieder untereinander wie auch mit Gesetzgeber, Aufsicht und befreundeten Verbänden zu fördern. Dies geschieht neben der fachlichen Diskussion z. B. über Kongresse, wissenschaftliche Symposien und Studien.