Kommentar: Servicevereinbarungen als neues Vergütungsmodell für Makler
Die Vergütung von Versicherungsmaklern steht im Fokus einer aktuellen Bestandsaufnahme und Bewertung von ist Vertriebs- und Versicherungsjurist Hans-Ludger Sandkühler.
Unter Servicedienstleitungen versteht man die Bepreisung von Leistungen des Maklers für den Kunden, die über die gesetzlichen Pflichten des Maklers hinausgehen und deshalb durch Courtage nicht abgegolten werden. Hier stellt sich für Sandkühler vor allem die Frage der Abgrenzung der zusätzlichen Leistungen von den gesetzlichen Pflichten.
Diese Art der zusätzlichen Abrechnung wird von einigen Anbietern als notwendig erachtet, um Kostensteigerungen und Vergütungskürzungen in den bestehenden Vergütungsmodellen auszugleichen. Neben der klassischen Courtage haben sich moderne Vergütungsmodelle wie Honorarberatung, Nettoisierung und Honorarvermittlung etabliert. Die Courtage, als Leitvergütung bezeichnet, ist eine etablierte Erfolgsvergütung, bei der der Versicherer die Maklerprovision in die Prämie einrechnet. Allerdings gibt es einen grundlegenden Interessenkonflikt, insbesondere durch Gewinnstreben einiger Makler. Dies führte zu neuen Vergütungsformen wie Nettoisierung und Honorarvermittlung, wobei Kunden direkt für die Vermittlung zahlen.
Kritiker weisen darauf hin, dass Servicevereinbarungen nicht zwangsläufig für alle Makler geeignet sind und eine Anpassung des Berufsbildes sowie ein ganzheitliches Vergütungssystem wünschenswert wäre. „Servicevereinbarungen sind erst mal und vorrangig eher ein Geschäftsmodell für Berater und Dienstleister", meint Sandkühler, „aber wer es mag, kann sich daran versuchen.“ Besser und auch besser zu kommunizieren wäre es auch aus Sandkühlers Sicht allerdings, wenn die Maklerschaft sich ein dem geänderten Berufsbild angepasstes, ganzheitliches Vergütungssystem erarbeitet und etabliert. (DFPA/abg)
Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.