Kündigungswelle alter Bausparverträge: advocado rät Verbrauchern zum Widerspruch

Die Bausparkassen haben seit Ende 2014 rund 200.000 Altbausparverträge gekündigt. Denn trotz anhaltender Niedrigzinsphase bekommen Anleger circa vier Prozent Zinsen auf ihre Ersparnisse - bei anderen Kreditinstituten ist das bei risikolosen Anlagen nicht mehr der Fall. Auf der Gegenseite können kaum noch Einnahmen durch Bauspardarlehen erwirtschaftet werden, da Kreditnehmer Anbieter mit niedrigeren Hypotheken-Zinsen bevorzugen. Doch rechtfertigt eine schlechte Rentabilität die Kündigung von Kunden, die sich mühsam ein Polster aufgebaut haben? Laut den meisten Oberlandesgerichten lautet die Antwort „ja“, so merken Experten von advocado an, Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkte nun die Rechte der Bausparer und erklärte am 30. März 2016 diese Kündigungen für unwirksam. „Davon sind solche Bausparverträge betroffen, die seit zehn Jahren zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart sind, und bei denen der Bausparer eine Auszahlung der Bausparsumme bisher ablehnte“, erläutert Rechtsanwalt Dimitri Mass. Da Kündigungen von bereits vollständig angesparten Bausparverträgen gerichtlich bestätigt wurden, nutzten Bausparkassen diese Rechtsprechung nun auch bei betreffenden Bausparverträgen. Auch dies sei unzulässig. Mittlerweile existierten etwa 200 Urteile zu diesem Thema - jetzt müsse der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache endgültig klären.

advocado rät Bausparern, unbedingt Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Zudem sollten Angebote zur Auszahlung abgelehnt werden, da sonst der Kündigung zugestimmt werden würde. Anstelle einer Klage sollte das höchstrichterliche Urteil des BGH abgewartet werden, denn wer zuvor schon klagt und ein negatives Urteil erhalte, könne später nicht vom positiven Entscheid des BGH profitieren. Von Vorteil sei auch die Heranziehung der Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Bankrechtsspezialist Mass beruhigt zudem Bausparer, die nun Angst um ihre Ersparnisse haben: „Nach einem durchgeführten Stresstest der Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) aus Mitte 2015 stellt das aktuelle Zinstief aber noch keine Gefahr für Bausparkassen dar.“ Die Bausparsumme bei den Bausparkassen steige demnach an, im Jahr 2015 stand sie bei insgesamt über 867 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung advocado

Der 2014 gegründete Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen advocado GmbH aus Greifswald will die Digitalisierung des Rechtsberatungsmarktes voranbringen. Das Unternehmen ist zudem ein Marktplatz für digital abgewickelte Rechtsdienstleistungen zum Festpreis. (mb1)

www.advocado.de

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