Landgericht München I: RW Capital Invest haftet nicht für Dima24

Der Finanzdienstleister RW Capital Invest hatte 2013 im Zuge eines Asset Deals den Kundenstamm der Dima24.de Anlagevermittlung GmbH übernommen, nicht aber die Gesellschaft selbst. Weiterer Bestandteil des Asset Deals war der Kauf des Markennamens „Dima24.de“. Mit Urteilen vom 24. März 2015 (Aktenzeichen 28 O 15088/14), 22. Mai 2015 (Aktenzeichen: 22 O 18016/14) und 3. September 2015 (Aktenzeichen: 22 O 14549) stellte das Landgericht München I klar, dass keine Rechtsnachfolge der RW Capital Invest hinsichtlich der beiden Gesellschaften Dima24.de Vermögensberatung GmbH und Dima24.de Anlageberatung GmbH bestehe. Ferner sei auch in der Verwendung des Begriffs „Dima24.de“ keine Firmennachfolge im Sinne des § 25 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. „Dima24-Anleger“ hatten gegen die RW Capital Invest wegen Vermittlungsfehlern auf Schadensersatz geklagt. Ihre Klagen wurden mangels richtigem Klagegegner als unzulässig abgewiesen.

Der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Partner der Kanzlei Peres & Partner, hat die juristische Vertretung der RW Capital Invest sowie deren Geschäftsführerin Renate Wallauer übernommen. Er stellt klar, dass Schadensersatzansprüche gegen RW Capital Invest im Zusammenhang mit Anlagevermittlungen der ehemaligen Gesellschaften Dima24.de Vermögensberatung GmbH und Dima24.de Anlageberatung GmbH nicht bestünden. Es besteht wie gerichtlich mehrfach bestätigt keine Rechtsnachfolge und auch keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB.

„Dies hält selbstverständlich Anlegerschutzkanzleien nicht davon ab, obwohl Klagen verloren wurden, weitere inhaltlich praktisch identische Klagen auf Kosten von Mandanten oder Rechtsschutzversicherungen einzureichen“, so Rechtsanwalt Sochurek.

Letztendlich würden Anleger und Rechtschutzversicherungen dazu verführt, Geld zu investieren ohne Aussicht auf Erfolg. Keinem Anleger sei es bislang gelungen, einen Schadensersatzanspruch, der sich im Grunde gegen die Dima24.de Anlageberatung GmbH oder Dima24.de Anlagevermittlung GmbH richten würde, gegen die RW Capital Invest durchzusetzen. „Gänzlich abwegig ist der Versuch, gegen meine Mandantin, Frau Wallauer, persönlich Ansprüche geltend zu machen. Hier ist nicht einmal im Entferntesten eine Anspruchsgrundlage zu erkennen“, erklärt Sochurek.

Quelle: Pressemitteilung Peres & Partner

Die Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in München ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. (JF1)

www.peres-partner.com

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