Lignum Sachwert Edelholz: BaFin untersagt öffentliches Angebot
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, untersagt. Betroffen sind die Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“.
Dies gilt solange, bis Lignum Edelholz für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Die Untersagung nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig. (JF1)
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin