Linksfraktion: TÜV-Zulassung für Finanzprodukte gefordert

Die Fraktion Die Linke fordert eine Zulassung für Finanzprodukte und die Einführung eines "Finanz-TÜV". Ein entsprechender Antrag wurde in der vergangenen Woche gestellt.

Ein Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für den jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten und damit ein Ausdünnen der Finanzmärkte sei nicht nur aus Gründen des Anlegerschutzes notwendig, sondern auch, um die Finanzmarktstabilität zu erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten und Finanzalchemisten zulasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückzudrängen.

Hintergrund: Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2008 hatten die führenden Industrie- und Schwellenländer versprochen, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben soll. Doch umgesetzt wurde dies nicht. Immer noch sei es in Deutschland Praxis, dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument erlaubt ist und auf dem Markt gehandelt werden dürfe, das nicht ausdrücklich verboten wurde und die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfüllt.

Deshalb sei eine Verfahrensumkehr erforderlich: Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, müsse sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung unterwerfen.

Durch die Einführung eines Finanz-TÜV als präventive Regulierung seien die Finanzdienstleister zukünftig verpflichtet, die gesamtgesellschaftliche und volkswirtschaftliche Unbedenklichkeit ihrer Finanzinstrumente sowie den Grad der Verbraucherfreundlichkeit der Kapitalanlage beim Antrag auf Zulassung nachzuweisen. Die Beweislast, dass die Kapitalanlage die für die Zulassung notwendigen Kriterien erfüllt, liege bei den Antragstellern. Dies sei bislang im Finanzsektor noch nicht gegeben, im Gegensatz zu Zulassungsprüfungen bei Arzneimitteln oder technischen Anlagen. Ungeachtet einer Zulassung durch den Finanz-TÜV bleibe der Antragsteller beziehungsweise Emittent weiterhin im Sinne einer Gefährdungshaftung für sein Produkt verantwortlich und ist gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

Ein geeigneter Ort für die Ansiedlung des „Finanz-TÜV“ sei ein eigenständiger Funktionsbereich bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht (ESMA), ergänzt durch eine enge Kooperation mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

Die Linksfraktion hatte bereits 2012 die Einführung eines solchen „Finanz-TÜV“ gefordert. (mb1)

Quelle: Information Deutscher Bundestag

www.bundestag.de

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