Lob und Kritik für EU-Aktionsplan zu Verbraucherfinanzgeschäften
Die Europäische Kommission hat in Brüssel ihren Aktionsplan „Verbraucherfinanzgeschäfte: Bessere Produkte, größere Auswahl“ vorgelegt. Die vier Verbände - Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) - unterstützen die damit verbundenen Ziele, das Verbrauchervertrauen zu stärken, die regulatorischen Hürden für grenzüberschreitende Angebote zu reduzieren sowie die Entwicklung innovativer digitaler Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu fördern. Es sei richtig und notwendig, dass die EU-Kommission dabei die bewährten Instrumente ihres „Bessere Regulierung“-Ansatzes anwendet, was beispielsweise öffentliche Konsultationen und Auswirkungsstudien einschließt.
Das Vorhaben der EU-Kommission, die gegenwärtigen Regelungen für vorvertragliche Informationen zu überprüfen, um diese an die digitalen Finanzangebote anzupassen, unterstützen die vier Verbände. Hier gehe es vor allem darum, Doppelarbeiten zu vermeiden. So sollte sichergestellt werden, dass es aufgrund kumulativer Vorgaben, zum Beispiel aus dem Bereich des Verbraucherkreditrechts oder des elektronischen Geschäftsverkehrs, nicht zu einer Pflicht kommt, dieselben Informationsinhalte mehrfach zu erteilen. Wenn ausufernde Informationspflichten über Finanzprodukte abgebaut würden, dürfte das deren Verständnis vereinfachen. Denn zusätzliche Informationen führten nicht automatisch zu einer besseren Verständlichkeit. Dabei müssten die in vielen Bereichen gebotenen Vereinfachungen und Erleichterungen für sämtliche Vertriebskanäle gleichermaßen gelten.
Im Bereich der Digitalisierung und Innovation von Finanzprodukten ist zu gewährleisten, dass alle Akteure von Finanzdienstleistungen, somit auch Fintechs, den gleichen regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen wie Kreditinstitute unterliegen. Dies gilt insbesondere auch für den Verbraucherschutz. Damit wird ein „Level Playing Field“ sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Anbietern vermieden.
Die privaten Banken hingegen kritisieren den Aktionsplan der EU-Kommission deutlich. „Die 12 vorgelegten Punkte sind enttäuschend“, so Andreas Krautscheid, das für Digitalthemen zuständige Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes. „Denn mit dieser kleinteiligen Themensetzung – von der Portabilität von Pensionsansprüchen bis zum Preisdeckel für Nicht-Euro-Zahlungen – verzettelt sich die Kommission wieder einmal im Klein-Klein, statt endlich große Schritte hin zu einem paneuropäischen digitalen Ökosystem zu machen“, so Krautscheid. Bis heute existiere kein europäischer Binnenmarkt für Privatkunden; deshalb gelte es, hier endlich weiter zu kommen.
Zwar habe die EU-Kommission in ihrem Aktionsplan die digitale Identifizierung als einen wichtigen Punkt aufgegriffen, den sie fördern wolle und eine vollständig digitale Beziehung zwischen Kunde und Bank als Schlüssel für den Finanzbinnenmarkt bezeichnet. Doch die Kommission dürfe sich dann nicht nur auf eine Technologie festlegen, deren Marktakzeptanz zumindest fraglich sei, stattdessen solle ein technologieneutraler Ansatz verfolgt werden. „Sonst bremst der Vorschlag der Kommission die Dynamik der Digitalisierung aus, statt sie als Treiber für einen europaweiten Finanzmarkt zu nutzen“, warnt Andreas Krautscheid.
„Es sind die großen Themen wie das digitale Bezahlen oder das einfache und verlässliche Registrieren (Onboarding) als Kunde überall in Europa, auf die die Verbraucher und die Unternehmen dringend warten. Die Retail-Märkte sind immer noch komplett national, hier muss die Kommission Mauern einreißen und den digitalen Binnenmarkt vorantreiben“, so Krautscheid.
Quellen: gemeinsame Pressemitteilung BVR, DSGV, VÖB und VDP, Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vertritt die Interessen der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken - Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute -, genossenschaftliche Zentralbanken, die Unternehmen der Finanzgruppe sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 413 Sparkassen, sieben Landesbanken-Konzerne, die Dekabank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen der Sparkassen und weitere Finanzdienstleistungsunternehmen. Sitz des Verbandes ist Berlin.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt 63 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Sitz des Verbandes ist Berlin.
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) vertritt die Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie einer breiteren Fachöffentlichkeit.
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (jpw1)